Handelsrichter sollen Insolvenzverfahren übernehmen
Berlin/Bonn, 22. März 2010. Der KSI (Internationaler Verein für Kreditschutz- und Insolvenzrecht) fordert eine Änderung der gerichtlichen Zuständigkeiten für Insolvenzverfahren. Die geplante Insolvenzrechtsreform solle dazu genutzt werden, künftig die Kammern für Handelssachen mit den Verfahren zu betrauen. Der KSI bemängelt fehlenden unternehmerischen Sachverstand bei den derzeit zuständigen Vollstreckungsabteilungen der Amtsgerichte. Der Verein hat den Bundesministerien für Wirtschaft und Justiz aktuell ein Positionspapier zu diesem Thema vorgelegt.

Ofen aus bei Kago? Hilfe für Mitarbeiter und Gläubigerfirmen
Nürnberg/Bonn, Februar 2010. Am 15. Februar 2010 hat das zuständige Amtsgericht Nürnberg die vorläufige Insolvenzverwaltung für die Kago-Kamine-Kachelofen GmbH & Co - Deutsche Wärmesysteme KG angeordnet. Das Familienunternehmen Kago ist einer der größten Ofen- und Kaminhersteller in Deutschland . Auch wenn der vorläufige Insolvenzverwalter Sanierungschancen auslotet – die Verunsicherung bei Geschäftspartnern, Lieferanten und Angestellten von Kago ist greifbar. Unterstützung bietet ihnen der Gläubigerschutzverein KSI Deutschland. „Ich empfehle Unternehmen, die in Geschäftsbeziehung zu Kago stehen, möglichst kurzfristig mit uns Kontakt aufzunehmen. Das gilt in diesem Fall speziell auch für die rund 240 Handelsvertreter, die ihre Gehälter offenbar zuletzt bereits mit Verzögerung erhalten haben. Wir geben unseren Mitgliedern Informationen über den weiteren Verlauf des Verfahrens und beraten im Hinblick auf die weitere Vorgehensweise. Ihre Interesse werden kollektiv wahrgenommen. Der Verein kann das Verfahren im Gläubigerausschuss begleiten und setzt sich dort wirkungsvoll für die Interessen der einfachen Insolvenzgläubiger ein “, so Barbara Brenner, Insolvenzspezialistin und Mit-Gründerin des KSI Deutschland. Die Erfahrung der Rechtsanwältin zeigt, dass es äußerst wichtig ist, frühzeitig und im Idealfall auch im Verbund mit anderen Gläubigern den Kontakt zum Insolvenzverwalter zu suchen und die eigenen Interessen aktiv wahrzunehmen ? oder noch besser: professionell wahrnehmen zu lassen. Der KSI ist dafür ein geeigneter Partner. Brenner betont: „Betroffene Lieferanten müssen zur Sicherung ihres Eigentums unverzüglich mit dem Verwalter sprechen. Die Kago-Beschäftigten sollten sich vorsichtshalber bereits jetzt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen lassen. Später ist der Verwalter unter Umständen nicht mehr dazu verpflichtet bzw. in der Lage.“ In enger Kooperation mit allen Beteiligten sorgt der KSI dafür, dass für die Gläubiger das beste Ergebnis erzielt wird. Dies kann sowohl in der dauerhaften Sanierung des Schuldners oder aber einer möglichst umfangreichen Forderungsbefriedigung aus der Insolvenzmasse liegen. In beiden Fällen geht es darum, den langfristigen wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen.

Insolvenzfall MAG Metz Gruppe: Hilfe für Gläubigerfirmen in der Region
Berlin/Bielefeld, Februar 2010. Am 11. Februar 2010 stellte die Geschäftsführung der MAG Metz Gruppe oder der Corsmann GmbH beim Amtsgericht Bielefeld den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die MAG Metz Gruppe betreibt unter anderem Autohäuser in Templin, Zehndenick, Wandlitz, Oranienburg, Birkenwerden, Henningsdorf und Berlin. Auch wenn der vorläufige Insolvenzverwalter bereits erste positive Signale in Richtung einer Sanierung gesetzt hat – die Verunsicherung bei Geschäftspartnern und Lieferanten aus der Region Berlin-Brandenburg ist greifbar. Unterstützung bietet ihnen der Gläubigerschutzverein KSI Deutschland. „Ich empfehle Unternehmen, die in Geschäftsbeziehung zu MAG oder Corsmann stehen, möglichst kurzfristig mit unserem Verein Kontakt aufzunehmen. Wir geben Informationen über den weiteren Verlauf des Verfahrens und klären über mögliche Konsequenzen einer Insolvenz auf. Bei Interesse können wir im Auftrag betroffener Personen und Unternehmen sogar das Verfahren im Gläubigerausschuss begleiten und uns dort wirkungsvoll für deren Interessen einsetzen“, so Barbara Brenner, die Geschäftsführerin des KSI Deutschland. Die Erfahrung der Rechtsanwältin zeigt, dass es äußerst wichtig ist, frühzeitig und im Idealfall auch im Verbund mit anderen Gläubigern den Kontakt zum Insolvenzverwalter zu suchen und die eigenen Interessen aktiv wahrzunehmen ? oder noch besser: professionell wahrnehmen zu lassen. Der KSI ist dafür ein geeigneter Partner. Brenner betont: „Betroffene Lieferanten müssen zur Sicherung ihres Eigentums unverzüglich mit dem Verwalter sprechen. Auch Arbeitnehmer sollten sich vorsichtshalber bereits jetzt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen lassen. Später ist der Verwalter unter Umständen nicht mehr dazu verpflichtet bzw. in der Lage.“ In enger Kooperation mit allen Beteiligten sorgt der KSI dafür, dass für die Gläubiger das beste Ergebnis erzielt wird. Dies kann sowohl in der dauerhaften Sanierung des Schuldners oder aber einer möglichst umfangreichen Forderungsbefriedigung aus der Insolvenzmasse liegen. In beiden Fällen geht es darum, den langfristigen wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen.

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