KSI Deutschland

1. Internationaler Gläubigerschutzverband

Sind Sie von Forderungsausfällen im Insolvenzverfahren Ihres Kunden betroffen? Andere auch. Werden Sie Mitglied und überlassen Sie dem Verband die Interessenvertretung als Gläubiger im Insolvenzverfahren. Wir haben die Erfahrung und schließlich ist es Ihr Geld. Mehr…

Aktuelles

TelDaFax/Nachzahlungen
Nachdem der WDR in seiner Sendung "Markt" am 5.12.2011 das Thema "Nachzahlungen" bereits aufgegriffen hatte, wird das ZDF das Thema in seiner nächsten Sendung "Frontal 21" (voraussichtlich am 17.1.2012) den Fall TelDaFax nochmals aufgreifen. Bitte schauen Sie mal rein. Wir sind nach Prüfung der Situation inzwischen der Auffassung, dass Sie 1. keinerlei Nachzahlungen mehr leisten müssen, und zwar auch dann nicht, wenn Sie mehr Gas/Strom bezogen hatten als vorausgezahlt, da die Verträge insgesamt sittenwidrig und damit nichtig waren. Noch nicht geleistete Vorauszahlungen dürfen Sie vollständig verweigern mit dem Hinweis, dass der Vertrag von Anfang an nichtig war; außerdem können Sie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages geltend machen. 2. Ihre Vorauszahlungen in voller Höhe verrechnen können, egal, welche Gesellschaft sie eingezogen hatte, 3. Ihre Forderungen bei allen Gesellschaften der TelDaFax-Gruppe anmelden können, um eine höhere Quote zu erzielen; wir bemühen uns noch um die Aktenzeichen. 4. Ihre Forderungen auch um den Schaden wegen der teureren Ersatzversorgung (bis zum Ende der Vertragslaufzeit) mit anmelden können. Insoweit führt der Verwalter Sie mit den vor-ausgefüllten Formularen in die Irre. Wer seine Forderungsanmeldung schon abgegeben hat, kann diesen Schaden mit dem angefügten Formular einfach als weitere Forderung nachmelden. Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, fordern Sie den Verwalter bitte schriftlich (Einwurf-Einschreiben) und mit Fristsetzung (3 Wochen) auf, Ihnen zu erklären, dass er die Forderung nicht weiter geltend macht. Nach Fristablauf werden Sie von hier aus weiter vertreten. Wir streben an, einen Musterprozeß zu führen, um Rechtssicherheit für alle herzustellen. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie wegen Ihrer Zahlungsaufforderung mit-vertreten werden möchten. Sie erhalten dann eine entsprechende (Prozess-)Vollmacht. Kosten für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung erheben wir unseren Mitgliedern gegenüber nicht. Sollten Gerichtsgebühren anfallen, stimmen wir uns rechtzeitig mit Ihnen ab. Bitte antworten Sie an: teldafax@ksi-deutschland.de

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Mitgliedschaft: Vorteile mit Sicherheit

Quotenausschüttung erhöhen, Verfahrensdauer abkürzen, die Interessen der Gläubiger beim Gesetzgeber vertreten - das sind unsere Ziele. Gemeinsam können wir mehr erreichen. Packen wir's an.

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Vertragsanwälte: Werden Sie jetzt Vertragsanwalt!

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