Wenn Sie einen einmaligen Forderungsausfall haben, weil Ihr Geschäftspartner Insolvenz angemeldet hat, sollten Sie Mitglied werden. Der Verband nimmt dann Ihre Interessen und Stimmrechte im Insolvenzverfahren wahr, nimmt an den Gläubigerversammlungen für Sie und die übrigen Mitgleider teil und Sie erhalten jeweils ausführliche Berichte.
Wenn Sie ständig von Insolvenzausfällen betroffen sind, sollten Sie Mitglied werden. Wir kümmern uns darum. Ihre Debitorenmanager werden von uns aktiv informiert und haben deutlich mehr Kapazitäten frei für die Prävention - ihre eigentliche Aufgabe.
Als Zusatzleistung bieten wir Ihnen eine kostenlose Rechtsberatungs-Hotline zu insolvenzrechtlichen Fragen an. Vertretung und Beratung in komplexeren Fällen können wir über unser Rechtsanwaltsnetzwerk an Spezialisten im gesamten Bundesgebiet vermitteln. Unsere Mitglieder erhalten selbstverständlich günstigere Konditionen.
So arbeiten wir:
- Sie melden Ihre Forderung an - wir bestellen uns beim Verwalter
- Sie übertragen Ihr Stimmrecht auf den Verein - wir nehmen die Termine wahr
- Sie werden Mitglied - wir halten Sie über die Entwicklung des Verfahrens auf dem Laufenden
- Sie kümmern sich um Ihre neuen Umsätze - Wir ziehen die alten beim Verwalter ein und bemühen uns um eine Steigerung der Quoten.
- Der Gesetzgeber will das Verfahren im Sinne der Gläubiger reformieren - Wir haben uns bereits darum gekümmert.
Das kostet es:
- Aufnahmegebühr und jährlicher Mitgliedsbeitrag (fragen Sie nach Sonderkonditionen für Creditreform-Kunden und VfCM-Mitglieder)
- plus 2 % aus der realisierten Quotenausschüttung.